Wir sind für Sie da
Mit dem Ende Ihres Berufslebens geht nicht automatisch das Ende Ihrer Steuerpflicht einher. Vielmehr sind Altersbezüge grundsätzlich ebenso wie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen steuerpflichtig und führen ab einer gewissen Höhe auch zu Steuerfestsetzungen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie auch weiterhin Steuererklärungen abgeben müssen, sind wir für Sie da.
Ausführlich und in aller Ruhe beantworten wir Ihre Fragen – gerne auch im Beisein Ihrer Angehörigen. Gewissenhaft prüfen wir Ihre Steuerpflicht und erstellen, falls erforderlich, Ihre Steuererklärung. Selbstverständlich bieten wir Ihnen jederzeit eine individuelle Steuerberatung, die Ihnen z.B. zeigen kann, wo Möglichkeiten zur Steuereinsparung bestehen. Und natürlich beraten wir Sie auch umfassend zu allen Aspekten der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
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